9. Januar 1290: Vor 725 Jahren erhielt Kreuznach königliche Stadtrechte


Mit der Verleihung hat der „Römische König Rudolf von Habsburg der Stadt und Feste Kreuznach (Crucenach) am 9. Januar des Jahres 1290 zu Erfurt die Immunität, Rechte und Freiheiten gewährt, wie sie seit 1226 der Freien Reichsstadt Oppenheim zustanden“. König Rudolf würdigte mit der Verleihung die langjährige Treue des Grafen Johann (der Lahme) von Sponheim.

Besondere Rechte für die Einwohner Kreuznachs sind bereits in den Urkunden der Grafen von Sponheim aus den Jahren 1248, 1270 und 1277 verbrieft. „Um den Zuzug von neuen Einwohnern zu fördern, aber auch um die Aufgabe der Stadt als Vor- und Schutzort der Grafschaft zu erleichtern, bekamen die Einwohner bestimmte Rechte, und eine gewisse Selbstverwaltung, Steuereinnahmen und ein Stadtgericht zugebilligt, mussten ihrerseits aber an den Landesherren Abgaben abführen und auch andere Pflichten wie z.B. Kriegsdienst, übernehmen“, schreibt der damalige Museumsdirektor Otto Guthmann in dem von der Stadtverwaltung herausgegebenen Buch „Bad Kreuznach – Tradition und Fortschritt.“  In der Urkunde von 1248, die im Stadtarchiv aufbewahrt wird, ist eine Rechtsvereinbarung getroffen, wonach der Sponheimer Graf als seinen bevollmächtigten Vertreter einen Stadtschultheißen bestimmen und Abgaben einziehen durfte, für deren Aufbringung bürgerliche Geschworene zuständig waren, schreibt Horst Silbermann in einem Beitrag zu „Cruciniacum, Zelemochum, Bad Kreuznach eine Einführung in die Stadtgeschichte“. Die Geschworenen bildeten gleichzeitig das Stadtgericht. Da die Bürgerschaft für die Errichtung von Mauern und Toren zur Stadtbefestigung sorgen musste, durfte sie zur Finanzierung neben den bestehenden Holzrechten in den umliegenden Wäldern auch Zölle erheben und das sogenannte Ungeld, eine Weinverkaufssteuer. 

Zu Beginn des 12. Jahrhunderts bauten die Grafen von Sponheim Kreuznach zu ihrem wirtschaftlichen Mittelpunkt (Weinbau und Weinhandel) und militärischen Schwerpunkt aus. Hier errichteten sie eine Burg (später Kauzenburg). Zu deren Füßen wuchs eine neue Stadt mit zwei Stadtteilen. Burgmannen und Handwerker wurden angesiedelt, Rathaus, Amtshäuser und Zunftbauten entstanden auf dem linken Naheufer, heute die Neustadt.

Über die Bedeutung der Stadtrechte im Mittelalter am Beispiel Kreuznach hat Dr. Werner Vogt beim Kreis-Heimattag am 27. Mai 1990 einen Vortrag gehalten. Auszüge dazu sind in den Bad Kreuznacher Heimatblättern (Nummer 8/1990) abgedruckt. „Ein wesentlicher Unterschied zu heutigem Stadtrecht liegt schon darin, dass damals der Stadtrat zugleich das Stadtgericht bildete.“ Außerdem gab es zu jener Zeit unter den Einwohnern sehr unterschiedliche Rechtslagen. Frauen waren nicht gleichberechtigt, Juden standen unter einem Sonderrecht, freie Bürger gab es nur sehr wenige: der Adel, die Lehnsleute, die Dienstmannen des Stadtherren sowie die Geistlichen. Dr. Werner Vogt: „Die handelnden Personen waren Menschen ihrer Zeit, gleich aus welchem Stand und in welcher Position. Sie kannten ihre Rechte und Pflichten genau, wie sich immer bei Forschungen feststellen lässt. Ihre Stadt Bad Kreuznach sollte wachsen, an wirtschaftlicher Kraft gewinnen, womit u.a. mehr Wehrkraft und mehr Einnahmen für den Stadtherren verbunden waren. Vor allem aber sollte die Stadt ein Ort der persönlichen Sicherheit sein, des Schutzes vor mancherlei Gefahren, nicht nur vor Kriegen…“

„Durch unsere demokratische Entwicklung, nicht zuletzt durch das Grundgesetz, haben die Menschen unserer Zeit weitaus mehr Rechte und Freiheiten, die Herausforderungen und Aufgaben für Politik und Gesellschaft sind aber nicht geringer geworden“, so Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer. „Für die Verantwortlichen einer Stadt im 21. Jahrhundert bedeutet dies unter anderem, den demografischen Wandel der Gesellschaft zu bewältigen, die Integration von zugewanderten Menschen zu fördern, die Wirtschaftskraft einer Stadt zu stärken und sie als Wohnort attraktiv zu halten.“


Foto: Urkunde vom  9. Januar 1290

Foto unten: Mit dem Siegel des Königs wurde die Urkunde rechtskräftig

  

 

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