ADD bestätigt Rechtsverordnung der Stadt zu verkaufsoffenem Sonntag


Die ADD schreibt zudem an die Adresse der Gewerkschaft gerichtet: „Entgegen der von Ihnen vertretenen Auffassung hat eine Abwägung der unterschiedlichen Interessen sehr wohl stattgefunden. Die Belastungen des Verkaufspersonals und der Auftrag des Arbeits- und Sonntagsschutzes flossen in die Abwägung zusammen mit den unterschiedlichen Aspekten mit ein.“ Die ADD sieht auch keine Beanstandung darin, „dass in der Rechtsverordnung selbst die – vorhandene  - Begründung nicht aufgeführt wird.“ Ein rechtswidriges Verhalten der Stadtverwaltung Bad Kreuznach aber - und dies ist entscheidend - ist im vorliegenden Fall nicht zu erkennen, so die ADD.

Bei ihrer Überprüfung hat sich die ADD auch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Demografie abgestimmt.

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