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Neue Beiräte für Migration und Integration werden gewählt
Neben ausländischen Staatsangehörigen sind seit 2009 auch Deutsche wählbar. Kandidaten/-innen müssen am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 23. August 2014 in Bad Kreuznach bzw. dem Kreis mit Hauptwohnung gemeldet sein. Wahlvorschläge können auch von Vereinen, Verbänden oder sonstigen Organisationen sowie politischen Parteien oder Wählergruppen (Wahlvorschlagsträger) eingereicht werden. Wahlvorschläge sind beim jeweiligen Wahlamt der Stadt- bzw. Kreisverwaltung einzureichen (Stadtverwaltung, Hochstraße 48, Herr Schneider, Tel. 0671/800203; Kreisverwaltung, Salinenstraße 47, Herr Stein, Tel. 0671/8031105). Hier gibt es auch die erforderlichen Unterlagen.
Um eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu erreichen, wird wie auch bei der letzten Wahlen zum Beirat für Migration und Integration vor fünf Jahren die Wahl ausschließlich als Briefwahl durchgeführt.
Wahlberechtigt sind alle:
· ausländische Einwohner_innen sowie Staatenlose
· Spätaussiedler_innen
· Eingebürgerte
· Einwohner_innen mit doppelter Staatsangehörigkeit
· Kinder der oben genannten Wahlberechtigten, soweit sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
Da nicht alle Wahlberechtigten als solche über die Einwohnermeldedaten erfassbar sind, können nicht alle automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen und für die Briefwahl angeschrieben werden. Dies betrifft insbesondere Spätaussiedler, Eingebürgerte, Kinder von Wahlberechtigten und EU-Bürger. In diesem Fall kann noch bis zum 02. November 2014 beim jeweiligen Wahlamt einmalig ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis gestellt werden.
Aufgabe der Beiräte für Migration und Integration ist die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses. Sie formulieren die Anliegen der Migrantinnen und Migranten und vertritt diese gegenüber den politischen Gremien, der Verwaltung und der Bevölkerung. Die Beiräte für Migration und Integration können bei kommunalpolitischen Entscheidungen, die den Themenbereich Migration und Integration betreffen, mitreden und auf diese Entscheidungen Einfluss nehmen. Die Beiräte können Anträge an den Stadt- bzw. Kreistag stellen. Sie sind damit ein wichtiger Schritt zur politischen und gesellschaftlichen Teilhabe.
Die Mitglieder der Beiräte für Migration und Integration bestimmen die Themen ihrer Beratungen selbst. Sie wählen aus ihrer Mitte eine oder einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Die Verwaltungen unterstützen die Beiräte in der Geschäftsführung.
Weitere Informationen zur Wahl gibt es bei der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz unter www.wahl14.agarp.de