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Winterdienst 2014 - 2015
Ab diesem Jahr wird die Stadt Bad Kreuznach auch den Winterdienst im neuen Stadtteil Bad Münster am Stein-Ebernburg durchführen.
Täglich erfolgen ab November um 03.30 Uhr Glättekontrollen. Noch vor Beginn des morgendlichen Berufs- und Pendlerverkehrs räumen und streuen unsere fünf LKW-Streuer und acht Zugmaschinen Fahrbahnstellen mit einer Gesamtlänge von 82 km.
Zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr befreit das Einsatzteam des Bauhofs mit 60 Mitarbeitern, insbesondere Fahrbahnen, stadteigene Grundstücke, Bahnhöfe, Bushaltestellen, Schulen, Kindergärten und teilweise öffentliche Parkplätze von Schnee und Eis. Soweit dies möglich ist, starten die Einsätze bereits vor Beginn des morgendlichen Berufs- und Pendlerverkehrs.
„Es ist unsere Pflicht und Herzensangelegenheit!“, so Bürgermeister Wolfgang Heinrich, „für die Sicherheit unserer Bürger und Bürgerinnen Sorge zu tragen.“
Auch dieses Jahr ist das Salzlager mit ca. 500 t Salz gefüllt, um die Sicherheit bei Eis und Glätte sicherzustellen. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt hat sich die umweltverträgliche Flüssigstreuung mit Sole mittlerweile durchgesetzt. In Bad Kreuznach wird die Sole für den Winterdienst selbst hergestellt. Etwa 80 m³ stehen zur Verfügung. Dazu wird Salzwasser aus dem Tiefbrunnen im Salinental in den Gradierwerken durch Verdunstung konzentriert. Mit diesem Verfahren wird in Bad Kreuznach eine Salzkonzentration von rund 17 % erreicht. Sollte die Konzentration darunter bleiben, wird im eigenen Soleerzeuger des Bauhofs nachverdichtet. Der Solelieferant, die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT), hat einen Abnehmer für ihr aus den Gradierwerken gewonnene Sole. Der größte Vorteil ist die bessere Haftung auf der Straße; Sole wird nicht so schnell an den Fahrbahnrand transportiert und kann besser dosiert werden. Positiv ist zudem die kurze Zeit zwischen Aufbringen des Feuchtsalzes bis zum Einsetzen der Tauwirkung. Für die Bürger ist es auf den ersten Blick gewöhnungsbedürftig, wenn auf trockenen Straßen Salzlösung gesprüht wird und die Straße deshalb nass erscheint. Die Präventionswirkung bei einsetzender Glätte oder Schnee ist aber unübertroffen. Sofern die Temperaturen unter -5 Grad sinken, ist ein Einsatz der Sole nicht mehr möglich. Die Flüssigkeit gefriert. Nur für diesen Fall stehen unsere Einsatzfahrzeuge mit der herkömmlichen Methode des Salzstreuens zur Verfügung.
Ganz besonders macht Bürgermeister Wolfgang Heinrich auf folgendes aufmerksam: „Alle Grundstücksanlieger sind laut Satzung der Stadt Bad Kreuznach verpflichtet, bei Eisglätte und Schnee die Gehwege, Treppen und Zuwege vor ihren Grundstücken zwischen 07.00 und 20.00 Uhr (an Feiertagen zwischen 09.00 und 20.00 Uhr), von Schnee zu räumen, der den Verkehr behindert und bei Eisglätte, falls erforderlich, mehrfach am Tag den Weg zu streuen. Bei Straßen ohne Gehwege, ist ein Streifen von mindestens 1,50 m von Schnee und Eis frei zu halten. Der Schnee darf hierbei nur an den Gehwegrand geschoben werden. Zum Streuen sollen nur unschädliche abstumpfende Stoffe wie Sand, Feinsplitt, Asche und Sägemehl verwandt werden. Dies schont nicht nur unsere Straßenbäume, sondern die gesamte Natur sowie Menschen und Tiere. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen auf Bürgersteigen und Treppen erlaubt.“
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Verwaltung des Bauhofs (Telefon-Nr. 800-811 oder 800-812).
Weitere Informationen: Bauhof - Winterdienst