Sachstand Pachtvertrag Freibad Bad Münster am Stein–Ebernburg


Beide Stadtchefinnen stellten klar, dass der Pachtvertrag nicht gegen den Fusionsvertrag verstoßen darf. „Der Fusionsvertrag ist bindend. Es dürfen keine Maßnahmen getroffen werden, die nicht mit dem Vertrag konform gehen“, so die übereinstimmende Aussage.

Der erste Vertragsentwurf, der vor vierzehn Tagen von der Stadt Bad Münster am Stein–Ebernburg vorgelegt wurde, fand bei der Stadtverwaltung nicht das erhoffte, positive, Echo. Daraufhin wurde er in den monierten Punkten Vermeidung von Verpflichtungen für die zukünftige Stadt und Haftungsausschluss überarbeitet. Der zweite Vertragsentwurf liegt seit gestern zur erneuten Prüfung vor.

Am 4. Juni wird der Stadtrat von Bad Münster am Stein–Ebernburg über den Pachtvertrag entscheiden. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Stellungnahme der Stadt Bad Kreuznach vorliegen.

Der Stadtrat Bad Münster am Stein–Ebernburg wird in seiner Sitzung zuerst die Entwidmung des Bades beschließen und danach über den Pachtvertrag entscheiden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer Option auf weitere fünf Jahre. Die Immobilie selbst bleibt Eigentum der Stadt, das sie nur unter Wert hätte verkauft werden können, was das Gemeindehaushaltsrecht ausschließt.

Die Badgenossenschaft möchte das Bad zum Pfingstwochenende eröffnen.

Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer schätzt das ehrenamtliche Engagement der Badgenossenschaft (bereits mehr als 180 Mitglieder) sehr, betont allerdings nochmals, dass „keine Verpflichtungen der Stadt Bad Kreuznach für die Zukunft aus dem Pachtvertrag erwachsen dürfen.“

Eine andere Hürde muss der Pachtvertrag auch noch nehmen: Er liegt derzeit zur Prüfung beim Finanzamt vor. Es muss geklärt werden, ob durch die Privatisierung in Zukunft keine steuerlichen Nachteile entstehen.

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