Bad Kreuznach benötigt ein neues Einzelhandelskonzept


„Der Stadtrat wird sich mit Sortimentsbeschränkungen zum Schutz der Innenstadt der Stadt Bad Kreuznach in Zukunft grundlegend befassen müssen“, so Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer. Bis dahin ist die Innenstadt jedoch nicht völlig schutzlos, da Auswirkungen von Ansiedlungen außerhalb der Innenstadt im Einzelfall zu prüfen sind. Sortimentsbeschränkungen zur Stärkung der innerstädtischen Kernzone verlangen ein schlüssiges, widerspruchsfreies Konzept. Daher hatte der Stadtrat bereits 2007 einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss für das gesamte Stadtgebiet gefasst und die Fortentwicklung des Einzelhandelskonzepts aus dem Jahr 1998 betrieben.

Das frühere Einzelhandelskonzept erfüllt heutige Anforderungen nicht mehr. So hatte der Stadtrat im Mai 2010 ein neues Einzelhandelskonzept beschlossen, das aber eine ca. 160.000 m² große Fläche (Real, Knüller, Mediamarkt etc.) ohne jegliche Sortimentsbeschränkungen beinhaltete. Im Rechtsstreit um den Drogeriemarkt in der Bosenheimer Straße hat sich gezeigt, dass an eine Differenzierung zwischen Lebensmitteleinzelhandel und Drogeriewareneinzelhandel sehr hohe Anforderungen zu stellen sind und Bad Kreuznach kein schlüssiges Konzept hat. „Die Verwaltung erarbeitet zurzeit einen Vorschlag für die politischen Gremien, um trotz dieses aufwändigen und schwierigen Verfahren zu einem schlüssigen Einzelhandelskonzept zu kommen.“, so die OB.

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