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Stadt prüft Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandels in Nachbargemeinde
Aufgrund der Größe des Projekts, müssen die betroffenen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) geändert und ein Raumordnungsverfahren, das die Verträglichkeit des Bauprojektes in der Region prüft, durchgeführt werden. Daran wäre auch die Stadt Bad Kreuznach zu beteiligen, als in ihren Interessen betroffene Nachbargemeinde.
Laut Auskunft der städtischen Bauverwaltung fanden vor einem Jahr lediglich Vorgespräche zwischen Verbandsgemeinde und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) statt. Ein Raumordnungsverfahren weder eingeleitet noch ist eines in Vorbereitung.
Üblicherweise bieten moderne Ansiedlungen dieser Art neben ihrem Kernsortiment auch innenstadtrelevante Ware an. Bei einem marktüblichen Anteil von 5 bis 10%, handelt es sich um eine Verkaufsfläche von 2.000 bis 4.000 m². Dies bliebe nicht ohne Auswirkungen auf den Einzelhandel in Bad Kreuznach.
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer: „Die Verwaltung wird alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Bad Kreuznach zu verhindern.“