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Kommunal- und Europawahlen nehmen Fahrt auf
Daneben finden in Rheinland-Pfalz Kommunalwahlen statt. Das bedeutet für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Kreuznach, dass neben den Europaabgeordneten auch 50 Kreistagsmitglieder, 44 Stadtratsmitglieder sowie in den Ortsteilen Bosenheim, Ippesheim, Planig, Winzenheim und erstmals Bad Münster am Stein-Ebernburg auch die Ortsbeiräte sowie Ortsvorsteher/‑innen neu gewählt werden müssen.
Schließlich muss als Folge der Eingemeindung von Bad Münster am Stein-Ebernburg auch der/die Oberbürgermeister/-in der Stadt Bad Kreuznach neu gewählt werden.
Ein Mammutprogramm nicht nur für die Wähler/‑innen am Wahltag sondern auch für die Mitarbeiter/‑innen der Verwaltung, die längst mit den Vorbereitungen der Wahlen begonnen haben.
Knapp einen Monat vor der Wahl geht nun auch der Kampf der Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien und Wählergruppen sowie der Einzelbewerber um die Gunst der Wählerinnen und Wähler in die heiße Phase.
- Gesamte Wahlorganisation auch für Bad Münster am Stein-Ebernburg
Die Wahlen am 25. Mai 2014 stellen insofern eine Besonderheit dar, als die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg erstmals gemeinsam ihre kommunalen Vertretungen und ihr Stadtoberhaupt wählen dürfen. Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach organisiert dabei aufgrund eines entsprechenden Landesgesetzes bereits den kompletten Wahlablauf für die jetzt noch selbständige Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg.
Dies gilt im Übrigen auch für die Europawahl, die grundsätzlich nach allgemeinem Wahlrecht wie bisher von der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg auch für die am Wahltag, dem 25. Mai 2014 noch existierende Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg durchgeführt werden müsste. Da dies jedoch in der gesamten Wahlorganisation sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch die genannten Verwaltungen zu Irritationen und Mehraufwand führen würde, haben die Stadt Bad Kreuznach und die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg eigens in diesem Zusammenhang eine Zweckvereinbarung abgeschlossen, nach der die Stadtverwaltung Bad Kreuznach allein verantwortlich für alle genannten Wahlen ist.
- Geteilte Wahlleitung
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer ist kraft Gesetzes Gemeindewahlleiterin für die Stadtrats-, Ortsbeirats- und Ortsvorsteher/-innenwahlen in den 5 Ortsbezirken. Da sie wieder für das Amt der Oberbürgermeisterin kandidiert, muss die Wahlleitung für diese Wahl von ihrem Stellvertreter, Bürgermeister Wolfgang Heinrich, wahrgenommen werden. Dies gilt insoweit auch für den Vorsitz im Wahlausschuss.
- Wahlhelfer/-innen dringend gesucht
In diesen Wochen werden etwa 500 wahlberechtigte Bürger/‑innen der Stadt in die erforderlichen Wahlvorstände berufen. Diese sorgen für eine ordnungsgemäße Stimmabgabe in den Wahllokalen und ermitteln anschließend die Ergebnisse. Oberbürgermeisterin Dr. Kaster-Meurer und Bürgermeister Wolfgang Heinrich hoffen, dass sich genügend Freiwillige für diese wichtige Tätigkeit finden. Besonders für die Fortsetzung der Ergebnisermittlung der Kreistags-, Stadtrats- und Ortsbeiratswahlen am Montag, dem 26. Mai sowie für die evtl. erforderlichen Stichwahlen am Pfingstsonntag, dem 8. Juni werden noch dringend Helfer/-innen benötigt.
Interessierte können sich ab sofort im Informationsbüro im Stadthaus, Hochstraße 48, Tel. 800346, per E-Mail unter wahlinfo@bad-kreuznach.de oder über das Online-Meldeformular unserer Webseite melden.
Für die Mitwirkung in einem Wahlvorstand wird pro Einsatztag eine kleine Entschädigung in Höhe von 30,00 € gezahlt. Dabei wird sonntags in zwei Schichten gearbeitet und somit nur etwa ½ Tag beansprucht.
- Ergebnisermittlung nicht komplett sonntags
Am Wahlsonntag werden die Ergebnisse komplett nur für die Europa-, Oberbürgermeister/-innen und Ortsvorsteher/-innenwahlen ermittelt. Die Ergebnisermittlung für den Kreistag, Stadtrat sowie die 5 Ortsbeiräte wird aufgrund des aufwändigen Kommunalwahlrechts nicht am Wahlsonntag abgeschlossen werden können, so dass sie in jedem Fall unterbrochen und montags in der Jakob-Kiefer-Halle fortgeführt werden muss.
- Besonderheiten für Unionsbürger/‑innen
Besondere Wahlrechte bestehen für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die so genannten Unionsbürger/‑innen.
Für die Kommunalwahlen ist dieser Personenkreis bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (z. B Volljährigkeit, Wohnsitzverhältnisse) grundsätzlich wählbar und wahlberechtigt und somit auch in die Wählerverzeichnisse eingetragen.
An der Europawahl können auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der anderen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilnehmen.
Seit der Europawahl 1994 kann jede wahlberechtigte Unionsbürgerin beziehungsweise jeder wahlberechtigte Unionsbürger das aktive Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein.
Für Unionsbürgerinnen und -bürger, die bereits bei der Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2014 automatisch. Sie erhalten bis zum 4. Mai 2014 ihre Wahlbenachrichtigung.
Alle anderen Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland an der Europawahl 2014 teilnehmen wollen, müssen bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürgerinnen und -bürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die auf Antrag aus dem Wählerverzeichnis gestrichen worden sind.
Unionsbürgerinnen und -bürger, die Kandidatinnen beziehungsweise Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl 2009 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, muss in diesem Fall bis zum 4. Mai 2014 einen Antrag bei der Gemeindebehörde des Wohnorts in Deutschland stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
- Webseite wird stetig fortgeschrieben
Weitere Informationen zu den Wahlen hat die Stadtverwaltung auch auf ihrer Webseite unter www.bad-kreuznach.de/wahlen veröffentlicht. Diese werden ständig aktualisiert und erweitert.
Außerdem stehen Flyer zur Verfügung, die über das kommunale Wahlrecht informieren und für Wahlhelfer/-innen werben. Sie können kostenlos – auch in größerer Stückzahl - im Informationsbüro im Stadthaus abgeholt werden.