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West-Ost-Verbindung nur in ihrer Gesamtheit förderungsfähig
Die West-Ost-Trasse in ihrer ursprünglichen Planung war als Entlastung der B 48 vorgesehen. Als solche kann sie gefördert werden. Das Land fördert nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) u.a. verkehrswichtige zwischenörtliche Straßen und verkehrswichtige innerörtliche Straßen mit Ausnahme von Anlieger- und Erschließungsstraßen. Die erstmalige Herstellung des Kohlenweges fällt jedoch nicht unter diese Straßen, denn die Verbindungsstraße (Ost-West) ist nur in ihrer Gesamtheit förderungsfähig. Die Stadt trägt das Risiko, mögliche Zuwendungen zurückzahlen zu müssen, wenn das Projekt nur teilweise gebaut werde.
Wird das Projekt nur teilweise verwirklicht, ist es nicht nur nicht förderungsfähig, sondern auch nicht durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die den städtischen Haushalt genehmigt, genehmigungsfähig. „Somit ist damit zu rechnen, dass die 150.000 €, die auf Antrag für die Planung nur eines Teils der Gesamtplanung (nämlich von Rheingrafenstraße bis Fleischhauer-Kreisel) in den Haushalt 2014 eingestellt werden sollen, und die dann dazu geführt haben, dass der Haushalt nicht mehrheitsfähig gewesen ist, von der ADD nicht genehmigt werden“, so die Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer. Die Stadt musste in der Vergangenheit bereits von einer anderen Maßnahme Abstand nehmen, weil die Förderfähigkeit nicht gegeben war und es deshalb auch kein grünes Licht von der ADD gegeben hat: Nämlich für den Neubau eines Radwegs in der Wöllsteiner Straße im Bereich der Eisenbahnunterführung.