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Erste Briefwahlunterlagen bereits verschickt
Die Deutsche Post AG wickelt in diesen Tagen die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten für die Bundestagswahl am 22. September im Stadtgebiet ab. Wer bis Ende dieser Woche noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich daher vorsorglich mit dem Wahlamt im Stadthaus in Verbindung setzen (Telefon: 800-335 oder E-Mail: wahlen@bad-kreuznach.de) um sicher zu sein, dass er bzw. sie im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dies ist zwingende Voraussetzung um an der Wahl teilnehmen zu können. Anstelle der fehlenden Wahlbenachrichtigung genügt dann auch die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses am Wahlsonntag im Wahllokal.
Webseite informiert auch über die Briefwahl
Mit der Zusendung der Wahlbenachrichtigungen wird nun auch das Briefwahlgeschäft Fahrt aufnehmen. Auf der Rückseite befindet sich wie üblich ein entsprechender Antragsvordruck.
Auf der Webseite der Stadtverwaltung steht unter www.bad-kreuznach.de/wahlen neben vielen weiteren Informationen rund um die Wahl auch per Link zum zentralen Wahlscheinserver wieder ein Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung.
Über diesen Server kann auch das für den Wahlsonntag festgelegte Wahllokal abgerufen werden.
Die Verwaltung weist insbesondere darauf hin, dass Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig beantragt werden sollten, damit ein rechtzeitiger Rücklauf gewährleistet werden kann. In keinem Fall sollten die roten Wahlbriefe länger zu Hause aufbewahrt oder gar am Wahlsonntag in den Wahllokalen abgegeben werden. In diesen kann ausschließlich an der grundsätzlich zu bevorzugenden Urnenwahl teilgenommen werden.
Bürger/-innenbefragung Fusion
Die vom Stadtrat beschlossene Bürger/-innenbefragung zur geplanten Eingemeindung der Nachbarstadt Bad Münster am Stein-Ebernburg muss aus rechtlichen Gründen getrennt von der Bundestagswahl durchgeführt werden. Daher erhalten die abstimmungsberechtigten Bürger/-innen der Stadt Bad Kreuznach im Laufe der nächsten Woche, also bis Ende August, separate Post: ein Brief mit Hinweisen zur Teilnahme sowie mit den dafür notwendigen Unterlagen. Auch für die Bürger/-innenbefragung gilt: die Beteiligung sollte primär am Tag der Bundestagswahl durch Stimmabgabe an der Urne am mitgeteilten Abstimmungsort erfolgen.
Bildung der Wahlvorstände
Die Verwaltung sucht immer noch Freiwillige für die vollständige Besetzung der Wahlvorstände. Interessierte können sich telefonisch beim Wahlamt unter 800-346 oder per E-Mail unter wahlen@bad-kreuznach.de melden. Auf der Webseite der Stadt steht unter www.bad-kreuznach.de/wahlen auch ein Online-Bewerbungsformular zur Verfügung.
Als kleiner Anreiz wird ein Erfrischungsgeld in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von 21 € ausgezahlt. Gearbeitet wird am Wahlsonntag im Schichtdienst, so dass quasi nur ein halber Tag eingeplant werden muss. Lediglich zur Ergebnisauszählung ab 18:00 Uhr sollten nach Möglichkeit alle Mitglieder der Wahlvorstände anwesend sein.
Wahlaufruf der Oberbürgermeisterin
Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer ruft alle Wahlberechtigten dazu auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. „Demokratie lebt vom Mitmachen. Daher sollte jeder sein Wahlrecht als Verpflichtung verstehen und niemand seine Stimme verschenken“, so die Oberbürgermeisterin.
Auch für die Bürger/-innenbefragung in Sachen Fusion wünscht sich Dr. Kaster-Meurer eine möglichst hohe Beteiligung. Schließlich soll auch die von den Stadträten zu treffende Entscheidung dieser für die beiden Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg so bedeutenden Frage (Stimmen Sie einer Fusion der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg zu?) von einer breiten Basis getragen werden.