Die Parksituation im sogenannten Parkviertel hat sich entspannt. Dies hat das Ordnungsamt in Gesprächen mit Anwohnern erfahren. In den Bereichen Finkenweg, Baumstraße, Helenenstraße, Heinrichstraße, Philippstraße, Albrechtstraße, Forstmeister-Gräff-Straße, Gartenbrunnenstraße, Oranienstr. (zwischen Heinrichstr. und Salinenstr.) wurde auf deren Wunsch eine Tempo-30-Zone und das Bewohnerparken eingeführt. Fremde Dauerparker haben hier in der Vergangenheit zu erheblichen Problemen geführt.
Bewohner mit Hauptwohnsitz in diesem Bereich ohne eigenen Stellplatz/eigene Garage erhalten gegen eine Gebühr von 31,50 Euro einen Bewohnerparkausweis. Der Antrag ist mit folgenden Unterlagen zu versehen: Personalausweis (Meldebescheinigung), Zulassungsbescheinigung I /Fahrzeugschein), Nutzungsbescheinigung (z.B. bei Firmenfahrzeugen), Mietvertrag oder sonstiges Nachweis, dass man über keinen Stellplatz verfügt.
Ansonsten darf dort nur mit Parkscheibe geparkt werden. Die Parkregelung gilt in der Zeit von 7 – 17 Uhr.