
Bad Kreuznach als eine von rund 2.300 rheinland-pfälzischen Gemeinden besitzt den Status einer "großen kreisangehörigen" Stadt. Durch Verfassung und geltendes Recht ist sie innerhalb ihres Stadtgebietes unter eigener Verantwortung alleinige Trägerin der gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung. Als Bestandteil unseres demokratischen Staates ist sie damit berufen, das Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner zu fördern.
Handlungs- und vertretungsbefugte Organe für die Stadt sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister.
Der Oberbürgermeister leitet zur Erfüllung seiner Aufgaben die Stadtverwaltung mit ihren Dienststellen und Mitarbeiter/-innen. Die Mitarbeiter/-innen sind im Rahmen der Aufgaben- und Geschäftsverteilung befugt, Willenserklärungen im Auftrag des Oberbürgermeisters abzugeben.