Soziale Dienste

Soziale Dienste


Die unten angezeigten Telefonnummern gelten nur für Eltern, deren Kinder im Stadtgebiet Bad Kreuznach wohnen.
Für Kinder, die im Einzugsgebiet des Landkreises Bad Kreuznach wohnen, erreichen Sie das Kreisjugendamt Bad Kreuznach unter der Telefonnummer 0671 803 0 (Telefonzentrale).

Die Kinder- und Jugendhilfe ist in den letzten Jahrzehnten zu einem wesentlichen Akteur für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen geworden.
Zunehmend arbeitet und wirkt sie an allen Orten, an denen Kinder und Jugendliche sind, mit allen wichtigen gesellschaftlichen Institutionen und Personen zusammen (z. B. Familie, Gesundheitswesen, Schule, Polizei, Gerichten, Arbeitsagenturen). Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe sind folglich immer öfter an den Schnittstellen zu anderen Institutionen und gesellschaftlichen Teilsystemen verortet. Während früher der Schwerpunkt auf gezielte Einzelhilfen für Kinder und Familien lag, ist nunmehr eine deutliche Tendenz zur Netzwerkarbeit, Prävention und der Einbeziehung sozialräumlichen Ressourcen erkennbar.
Oder anders ausgedrückt: die Jugendhilfe ist mit ihrem ausdifferenzierten Angebots-Spektrum in der Mitte der Gesellschaft angekommen.

Die Abteilung Soziale Dienste besteht aus 9 Sachgebieten.
Alle Mitarbeiter/innen verfügen über ein Studium der Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Diplompädagoge/in, Erziehungswissenschaften, zusätzlich sind die MitarbeiterInnen in Kinderschutzaufgaben fortgebildet.
Das Team arbeitet nach dem systemischen Ansatz, einige MitarbeiterInnen verfügen über die Ausbildung zur Systemische Berater/in, systemischen Familientherapeut/in, Kinder- und Jugendlichen-Therapeut/in, Verfahrensbeistand, Umgangspfleger/in, Familienaktivierungsmanagement, Mediation, neurophysiologische Entwicklungsförderung und weiteren Fortbildungen, sodass die Fallbearbeitung in den gemeinsamen Teams unter Berücksichtigung aller Aspekte, die ein Familiensystem bietet, zu einer guten Lösung für die Kinder führt.


  • Frühe Hilfen sind einfach zugängliche Informations-, Beratungs-und Hilfsangebote für werdenden Eltern und Familien mit Kindern von 0-3 Jahren. Vielfältig aufeinander abgestimmte Angebote und Leistungen freier Träger, wie z.B. die Familienhebammen erleichtern einen niedrigschwelligen Zugang , sodass der Start ins Familienleben gut gelingt.  ⇒ Familien in Bad Kreuznach
  • Allgemeiner Sozialdienst

    Der  ASD ist in Bezirke eingeteilt und deckt die klassischen Arbeitsfelder für alle Altersgruppen im Stadtgebiet Bad Kreuznach ab. Zu den Aufgaben des ASD gehören:
    1. Formlose Beratung und Betreuung von Familien
      Manchmal benötigen Eltern bei Sorgen und Problemen mit Kindern nur einen Rat, manchmal können Konflikte alleine nicht mehr gelöst werden. Die Fachkräfte des allgemeinen Sozialdienstes vermitteln in Konfliktsituationen und bieten professionelle Beratung bei Erziehungsproblemen an. Die Mitarbeiter vermitteln in niedrigschwellige Angebote, z.B. leiten sie Unterstützungsmaßnahmen durch Familienhebammen ein, stehen in enger Kooperation mit den Kindertagesstätten, vermitteln zu Gruppenangeboten für Kinder in schwierigen Lebenslagen, zu Beratungsstellen und psychologischen Unterstützungsmöglichkeiten.  
    2. Der ASD installiert klassische Hilfen zur Erziehung in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form.
      Zu den ambulanten Hilfen gehören zum Beispiel Familienhilfe, Babyschutzprogramm, Diagnostik, Video-Home-Training, Rendsburger Elterntraining.
      Zu den teilstationären Angeboten gehören zum Beispiel Tagesgruppen und die Eltern-Kind-Gruppe (intensiv begleitetes teilstationäres Angebot, direkt vor Ort).
      Zu den stationären Angeboten gehören die Unterbringung in stationären Mutter-Kind-Einrichtungen, Heimunterbringungen und Unterbringungen in Pflegefamilien sowie die Verselbständigung für junge Erwachsene in betreuten Wohnformen.
    3. Ein Hauptaufgabengebiete des ASD ist die Überprüfung und Gewährleistung des Schutzauftrages gemäß § 8a und § 8b SGB VIII bei akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen. Vorrangiges Ziel ist es immer, Kinder zu schützen und ein Vertrauensverhältnis zu den Familien aufzubauen. Als Leitlinie der Arbeit gilt daher immer die Beteiligung aller Familienmitglieder.

  • Eingliederungshilfe 

    Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen klären die Teilhabebeinträchtigung von Kindern in der Kita oder Schule, falls eine seelische Behinderung nach §35a vorliegen sollte.
  • Unbegleitete minderjährige Ausländer/Flüchtlingsfamilien

    Aufgrund der weltweiten Fluchtbewegungen sind viele Kinder und Jugendliche in Deutschland angekommen und mussten zunächst bei Verwandten oder in Jugendhilfeeinrichtungen stationär untergebracht werden. Auch ganze Familien haben Asyl beantragt und benötigen zur Integration Unterstützung. Die Fachkräfte vermitteln in Konfliktsituationen und beraten professionell bei Erziehungsproblemen. Sie informieren über weitergehende passgenaue Hilfen zur Erziehung oder psychologische Unterstützungsmöglichkeiten und vermitteln das geeignete Angebot.

  • Familiengerichtshilfe/Trennungs- und Scheidungsberatung

    In Fragen der Partnerschaft sowie Trennungs- und Scheidungskonflikten ist eine Vermittlung durch das Jugendamt möglich, im Mittelpunkt steht hierbei das Wohl der Kinder. Elternteile werden bei der Trennung der Paar- und Elternebene unterstützt, um einen guten Umgang mit den Kindern auch nach der Trennung zu pflegen. Die Erarbeitung einer angemessenen Umgangsregelung mit den Elternteilen ist eine der Aufgaben der Trennungs-und Scheidungsberatung. Zusätzlich sind die MitarbeiterInnen als verfahrensbeteiligte Stelle vor dem Familiengericht für Stellungsnahmen zum Wohle des Kindes zuständig.

  • Stationäre Jugendhilfe

    Die Stationäre Jugendhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung und wird zum Beispiel bei akuten Kindeswohlgefährdungen im Rahmen einer Inobhutnahme genutzt. Eingeleitet werden die stationären Maßnahmen durch den ASD, die Betreuung, Begleitung und Beendigung der Maßnahmen erfolgt durch den Spezialdienst der Stationären Jugendhilfe. Dabei geht es vor allem auch darum, Rückkehroptionen zu erarbeiten und neben den sozialen Kompetenzen schulische und berufliche Perspektiven zu ermöglichen. Zu den stationären Angeboten gehören die Unterbringung in stationären Mutter-Kind-Einrichtungen, Heimunterbringungen sowie die Verselbständigung für junge Erwachsene in betreuten Wohnformen.

  • Pflegekinderdienst

    Der Pflegekinderdienst bietet als Hilfe zur Erziehung die Vollzeitpflege und die Bereitschaftspflege an. Pflegekinder sind Kinder oder Jugendliche, die vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Hierfür kann es verschiedene Gründe geben, wie z.B. eine Notsituation durch Ausfall der Eltern wegen Krankheit bis hin zu hoch belasteten, instabilen Familiensituationen und verschiedenen Problemlagen. Die Unterbringung kann zeitlich befristet (Bereitschaftspflege) oder auf Dauer (Vollzeitpflege) angelegt sein. Der Pflegekinderdienst bietet Beratung, Vorbereitung und Überprüfung für Interessierte an, die Pflegekinder in ihrer Familie aufnehmen wollen. Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind u.a. die Begleitung der Pflegeeltern und –kinder während des Pflegeverhältnisses bei allen anstehenden Fragen; es gibt Angebote für Schulungen, Supervision sowie gemeinsame Veranstaltungen. Näheres können Sie unserem ⇒Konzept entnehmen.

  • Kindertagespflege

    Die Kindertagespflege ist ein Angebot zur Betreuung von Kindern durch geeignete Tagespflegepersonen; bei älteren Kindern überwiegend in Ergänzung zu einem Kita- oder Schulplatz. Die Mitarbeiter der Kindertagespflege sind zuständig für die Qualifizierung, Überprüfung und Vermittlung von Tagespflegepersonen sowie für die Beratung von Tagespflegepersonen und Eltern. Näheres können Sie den ⇒ Kita Richtlinien entnehmen.

  • Adoptionsvermittlungsstelle

    Die Adoptionsvermittlungsstelle betreut alle Adoptionen, Stiefkind-Adoptionen, Auslandsadoptionen, das „Babyfenster“ und ist für die „vertrauliche Geburt“ zuständig. Die Adoptionsbewerber werden überprüft und die Vermittlung und Betreuung eines Kindes von den leiblichen Eltern in eine Adoptionsfamilie begleitet.

  • Jugendhilfe im Strafverfahren

    Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist erste Anlaufstelle für Jugendliche, wenn sie einer Straftat beschuldigt werden. Noch vor der Anklage kann hier eine Beratung in Anspruch genommen werden. Im Verfahren steht ihnen die Jugendhilfe im Strafverfahren zur Seite. Sie nimmt eine Mittlerfunktion zwischen dem Jugendgericht und dem oder der betreffenden Jugendlichen ein. Hiervon profitieren beide Seiten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren bemüht sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich und vermittelt beispielsweise soziale Trainingskurse, damit Jugendliche nicht rückfällig werden.

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