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JUGEND STÄRKEN im Quartier
JUGEND STÄRKEN im Quartier
Alle auf diesen Seiten beschriebenen Projekte werden im Rahmen des Programms "JUGEND STÄRKEN im Quartier" durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des Innern, für Bau- und Heimat (BMI) und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Offizielle Website der Europäischen Union
Website des Modellprogramms "JUGEND STÄRKEN im Quartier"
Für Jugendliche ist der Übergang von der Schule in die Ausbildung mitunter sehr schwer. Vor allem für Jugendliche aus schwierigen Familienverhältnissen droht der Beginn eines solch wichtigen und neuen Lebensabschnittes zu scheitern.
Seit 2015 werden daher in der Stadt Bad Kreuznach Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 26 Jahren durch eine individuelle Beratung, dem Case Management, von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ unterstützt.
Zusätzlich zu der Beratung finden in den Stadtteilen Pariser Viertel, Am Tilgesbrunnen und Neustadt mit historischem Stadtkern unterschiedliche Mikroprojekte statt. Dazu gehören beispielsweise Koch-, Kreativ- oder Tanzprojekte.
Um mit den Jugendlichen an ihren Treffpunkten und in ihren Lebensräumen in Kontakt treten zu können, wird das Angebot durch aufsuchende Arbeit ergänzt.
Das Projekt wird durch das städtische Amt für Kinder und Jugend koordiniert. Das Case Management, aufsuchende Arbeit und Mikroprojekte werden durch den Internationalen Bund – IB Südwest gGmbH angeboten. Der Alternative Jugendkultur Bad Kreuznach e.V. hat seine Arbeit 2019, im Rahmen von „JUGEND STÄRKEN im Quartier“, ausschließlich auf Mikroprojekte ausgelegt.
Ergänzend zu den Weiterleitungsträgern findet eine enge Kooperation mit weiteren Projektpartnern statt, zum Beispiel mit dem Jugend- und Kooperationszentrum „Die Mühle“, Schulen, Vereinen, dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, dem Kreisjugendamt uvm. Durch diese gute Zusammenarbeit kann eine umfassende Beratung und Hilfestellung für die Teilnehmer/innen von JUSTiQ ermöglicht werden.
„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und den Europäischen Sozialfonds gefördert.