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Kindschaftsrecht und wirtschaftliche Jugendhilfe sind ein weites Feld
Vaterschaftstester und Wohnortfahnder
Ein „weites Feld mit recht komplexen Sachverhalten“ müssen Schmuck und seine zwölfköpfige Mannschaft beackern. Von einer Entbürokratisierung ist dabei nichts zu spüren. Beispiel hierfür ist der Antrag für den Bereich „Elterngeld“. Waren es einst sechs Seiten mit Bestimmungen und Erläuterungen, sind es mittlerweile 24 Seiten. Der Beratungsaufwand wird immer größer. Dafür liegt die Bearbeitungszeit nach Vorliegen des vollständigen Antrages bei rund zwei Wochen. „Darauf sind wir sehr stolz. Schließlich wollen wir dafür sorgen, dass die Menschen schnellstmöglich die Unterstützung bekommen, auf die sie einen Anspruch haben“, sagt Schmucks Stellvertreter Andreas Lahm. Die Abteilung Kindschaftsrecht umfasst die Bereiche Beistandschaften, Vormundschaften sowie Elterngeld- und Unterhaltsvorschussangelegenheiten.
Wie eine Detektei müssen Stefan Reithofer, Leiter der Abteilung wirtschaftliche Jugendhilfe und Verwaltung des Jugendamtes, und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuweilen nach dem aktuellen Wohnort der Leistungsbezieher fahnden. „Da geht es um etwas Entscheidendes. Wir müssen prüfen, welches Jugendamt zuständig ist, also wer letztlich zahlen muss. Schwierig wird es, wenn sich Paare trennen und jeder in einen anderen Jugendamtsbezirk zieht. Zudem muss geprüft werden, ob die Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben oder nur ein Elternteil. „Manchmal muss sogar das Gericht über die Zuständigkeiten entscheiden.“ Dadurch ist eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Dienst des Jugendamtes immens wichtig, da sie bei den Familien vor Ort sind. Auch die Fallübergaben können sich hinziehen, manchmal bis zu einem halben Jahr aufgrund von fehlenden Unterlagen der Familien oder Gutachten von Einrichtungen.
Reithofers Abteilung sorgt für die Zusagen an Pflegefamilien und Leistungserbringer sowie für die Abrechnungen. Da gibt es gute Nachrichten. Das Geld für die Pflegefamilien steigt pauschal ab Oktober 2024 um ca. 35 Prozent. Weitere Aufgaben, welche die Abteilung erledigt, sind: Heranziehung der Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe bei teil- und vollstationären Unterbringungen der jungen Menschen, Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. Familienkasse, BAföG-Stelle, Deutsche Rentenversicherung, Land). Sie führt auch die Verhandlungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe über die Höhe der Entgelte.
Da ab dem Jahr 2028 auch die gesamte Eingliederungshilfe durch das städtische Jugendamt für behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche der Stadt im Rahmen der inklusiven Lösung betreut wird, ist derzeit der Aufbau eines eigenen Sachgebietes von Nöten. Es geht hier um Abgrenzungen, welcher Träger, also ob Krankenkasse, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder das Sozialamt etc. zuständig sind. Hierzu ist sehr viel Erfahrung wichtig und kann nicht erst kurz vor Beginn der Überführung aller Kinder in das Jugendamt abgewartet werden.
Die Verwaltung des Jugendamtes erstellt und kontrolliert den Haushalt für das gesamte Jugendamt und rechnet mit der Kreisverwaltung die Kostenaufteilung ab. Sie ist das Bindeglied für die einzelnen Abteilungen im Jugendamt zu anderen Ämtern in der Stadtverwaltung in finanzieller Hinsicht. Weiter werden zudem Zuschüsse für Projekte des gesamten Jugendamtes bewilligt und abgerechnet.
Foto: Die Abteilungsleiter Stephan Schmuck (links) und Stefan Reithofer (rechts) mit ihren Vertreterinnen bzw. Vertreter Sophie Gillmann, Lea Ziegelmeyer (links) und Andreas Lahm.