Schuldnerverzeichnis

Beschreibung

Das Schuldnerverzeichnis dient dazu, den Geschäftsverkehr vor nicht kreditwürdigen Personen zu schützen. Im Schuldnerverzeichnis werden insbesondere Personen eingetragen, die der Verpflichtung zur Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachgekommen sind, oder denen eine Befriedigung der Gläubiger nicht möglich ist. Die elektronischen Schuldnerverzeichnisse werden bei den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder geführt. Bei berechtigtem Interesse wird Auskunft über einzelne Einträge oder die eigenen Datensätze gewehrt.


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