Auskunft über Gewerbetreibende

Beschreibung

Ein Auszug aus dem Gewerberegister kann bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragt werden. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, weshalb ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss. Die Angaben müssen direkt bei den Behörden, d.h. Gewerbeamt bzw. Wirtschaftsamt, eingeholt werden. Die Auskunft wird in Form eines offiziellen Gewerberegisterauszuges der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellt.

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