Handelsregister

Beschreibung

Das Handelsregister ist ein bei den Amtsgerichten elektronisch geführtes öffentliches Register. In ihm werden Kaufleute und Handelsgesellschaften mit ihrer Firmenzugehörigkeit aufgeführt. Darüber hinaus werden im Register nach dem Publizitätsprinzip verschiedene Rechtsvorgänge bekannt gemacht. Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen untergliedert: Abteilung A für Einzelkaufleute und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts; Abteilung B für Kapitalgesellschaften. Grundsätzlich ist jeder Person die Einsicht ins Handelsregister gestattet.


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