Personalausweis

Beschreibung

Deutsche Staatsbürger müssen nach Vollendung das 16. Lebensjahrs, und wenn sie der Meldepflicht unterliegen, einen gültigen Personalausweis besitzen. Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann unten bestimmten Umständen erfolgen, zum Beispiel für betreute oder dauerhaft untergebrachte Personen, sowie für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können. Im Jahr 2010 wurde der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der eine digitale Speicherung von Fingerabdrücken und die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID-Funktion) unter Verwendung von Signaturzertifikaten ermöglicht. Die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises (eID) kann bei der Ausstellung, oder auch nachträglich, aktiviert und deaktiviert werden.

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