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- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
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- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
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Kfz-Zulassung online
Leistungsbeschreibung
- Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden
- Fahrzeug abmelden
- Wunschkennzeichen reservieren
- Informationen zum Projekt "i-KFZ" (internetbasierte Fahrzeugzulassung)
Allgemeine Informationen
Bitte beachten Sie, dass die notwendigen Voraussetzungen für den gewünschten Vorgang erfüllt sind. Diese werden bei den entsprechenden Vorgängen auf der jeweils ersten Seite angezeigt.
Entwerten Sie keine Dokumente oder Kennzeichen, ohne sich sicher zu sein, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind!
Ist für den gewählten Vorgang die Auslesung des Personalausweises nötig, können Sie dies mit einem Smartphone und der AusweisAPP2 oder mit einem Ausweislesegerät machen. Die Lesegeräte gibt es im Handel ab ca. 20 Euro zu kaufen.
Falls Sie den Vorgang über Ihr Smartphone machen, beachten Sie bitte, dass es Seiten gibt, die größer sind als die Anzeige Ihres Smartphones. In diesen Fällen müssen Sie dann scrollen bzw. nach oben oder unten wischen.
Haben Sie aufgrund eines Problems einen Vorgang doppelt ausgeführt und versehentlich auch erneut bezahlt, können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben und mit einer Kopie der doppelten Abbuchung das zu viel gezahlte Geld zurückfordern. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Rücküberweisung aufgrund interner Abläufe einige Tage dauern kann.
Wie bekomme ich meine Papiere?
Haben Sie ein Fahrzeug online zugelassen, müssen die richtigen Fahrzeugpapiere noch von der Zulassungsbehörde ausgestellt werden. Dies geschieht grundsätzlich zu unseren Öffnungszeiten und schließt Wochenenden aus.
Die Papiere sowie die Siegel für die Kennzeichen werden von uns per Postzustellung an die Halteradresse verschickt.
Ist bei der Zulassung auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auszustellen, wird diese aus Sicherheitsgründen separat mindestens einen Tag später verschickt.Bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Siegeln liegt der Bescheid über die Zulassung, eine Erklärung zu den erlaubten Kennzeichengrößen sowie die Anleitung zum Aufkleben der Siegel bei.
Wann kann ich fahren?
Sollten Sie neue Kennzeichen für das Fahrzeug benötigen (z.B. bei Neuzulassung, Ummeldung mit neuen Kennzeichen), können Sie erst fahren, wenn Sie die Postzustellung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Siegeln erhalten haben. Bevor Sie losfahren, müssen Sie die Siegel mit Hilfe der Klebeanleitung auf den Kennzeichen anbringen.
Sofern Sie das Kennzeichen beibehalten haben, können Sie direkt mit dem Ausdruck des Zulassungsbescheids aus dem Onlineportal losfahren. Dieser ist für ca. 10 Tage gültig, bis dahin sollten Sie Ihre Originalpapiere per Post zugestellt bekommen haben.
Häufige Fehler im Vorgang
- Technische Daten können nicht abgerufen werden
Bei Neuzulassungen kann es zu einem Fehler beim Abruf der technischen Fahrzeugdaten kommen.
Die Daten werden Anhand der Fahrzeug-Ident-Nummer bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) heruntergeladen. Dies ist aber nur möglich, wenn der Hersteller des Fahrzeugs diese Daten beim KBA hinterlegt hat.
Ohne diese Daten vom Hersteller ist eine Online-Neuzulassung nicht möglich.- Fehler in der Versicherungsbestätigungsnummer
Bei den elektronischen Versicherungsbestätigungsnummern (eVB) müssen die Angaben genau mit den Daten aus Ihrem Personalausweis übereinstimmen.
Sofern Ihre Hausnummer beim Einwohnermeldeamt mit Null erfasst wurde, muss Ihre Versicherung dementsprechend auch die Null als Nummer angeben. Falsche Angaben, wie zum Beispiel Rufnamen, Abkürzungen oder zukünftige Adressen, führen zu einem Fehler. Hier müssen Sie sich eine richtige eVB-Nummer von Ihrer Versicherung geben lassen.- Falsche Codes/Sicherheitsnummern
Die Sicherheitsnummern auf den Papieren und Kennzeichen müssen genau abgeschrieben werden.
Kommt es zu einem solchen Fehler, könnte es sein, dass Sie sich bei der Eingabe verschrieben haben. In seltenen Fällen kann es aber auch ein Herstellerfehler sein, wodurch z.B. eine Nummer fehlt oder fehlerhaft aufgedruckt wurde.
Hier kann es hilfreich sein, wenn Sie einen sogenannten "QR-Code-Reader" als App auf Ihrem Smartphone besitzen. Mit diesem können Sie den QR-Code, welcher in der direkten Nähe der Sicherheitsnummer ist, auslesen. In den Daten des QR-Codes befindet sich auf jeden Fall die richtige Sicherheitsnummer.
Sofern Sie Hilfe benötigen, können Sie sich gerne bei uns melden. Teilen Sie uns dann bitte mit, um welches Kennzeichen es sich handelt und die von Ihnen erkannten Sicherheitsnummern. Wir können in unserem System diese Angaben mit unseren Daten vergleichen und versuchen den Fehler zu finden.- Hauptuntersuchung nicht gültig oder nicht gefunden
Bei Gebrauchtfahrzeugen kann es passieren, dass eine neu gemachte Hauptuntersuchung noch nicht von der Prüforganisation an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weitergeleitet wurde. In den meisten Hauptuntersuchungsberichten finden Sie aber einen sogenannten "Express-Code" oder auch "I-KFZ-Code". Mit diesem sollte es Ihnen grundsätzlich möglich sein, die Zulassung zu Ende zu führen. Die Angaben werden von der Zulassungsbehörde dann entsprechend geprüft.
Bitte bedenken Sie, dass das Verfahren I-Kfz Online-Zulassung stetig weiterentwickelt wird. Dadurch kann es dazu kommen, dass neue Fehler vorkommen, die uns bisher noch nicht bekannt sind. In einem solchen Fall ist es hilfreich, wenn Sie uns informieren. Wir werden den technischen Anbieter dann über den Fehler in Kenntnis setzen, um hierfür möglichst eine Lösung zu finden.
Leider gibt es auch Fehler, die von keiner Seite so schnell behoben werden können, weswegen in manchen Fällen der Gang zu uns die letzte Möglichkeit ist.
Wir bitten in diesen Fällen um Ihr Verständnis.Anträge / Formulare