Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten

  • Leistungsbeschreibung

    Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.

    Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.

    Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:

    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort

    Vorgehen bei Wohnortwechsel

    In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung

    Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometriekonformes Lichtbild
    • bisheriger Reisepass
    • amtlicher Nachweis über die Änderung
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 70,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Gebühr: 37,50 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

    Gebühr: 32,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.

    Gebühr: 31,00 €
    Vorkasse: Nein
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.

    Geltungsdauer: 6-10 Jahre

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
    • wenn ein Reisepass vorliegt und sich bestimmte Daten ändern, muss ein neuer Reiseausweis beantragt werden; dies gilt bei der Änderung folgender Daten:
      • Vorname
      • Familienname
      • Geburtsdatum
      • Geburtsort
      • Wohnortwechsel (wenn Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
    • zuständig:
      • Passbehörde (in der Regel Bürgeramt) am Hauptwohnsitz
      • jede andere Passbehörde im Inland (es können Zusatzkosten entstehen)
      • deutsche Vertretung im Ausland (es entstehen Zusatzkosten)

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