Führerschein – Ausstellung express (Expressführerschein)
Leistungsbeschreibung
Benötigt man den richtigen Kartenführerschein schneller, als die Behörde diesen auf normalem Wege in Auftrag geben und ausstellen kann, kann man eine kostenpflichtige Expressherstellung des Führerscheins beantragen. Diese erfolgt durch die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden (zwei Arbeitstage). Der Express-Führerschein muss bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden oder kann auf Wunsch gebührenpflichtig per Direktversand zugesendet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.