Pflegekinderdienst

  • Leistungsbeschreibung

    Das Amt für Kinder und Jugend der Stadt Bad Kreuznach hat eine Rahmenkonzeption für den Bereich der Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII entwickelt, die sich zum einen an der Arbeitshilfe „Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst der rheinland-pfälzischen Jugendämter von 2016“ als auch an der Arbeitshilfe „Weiterentwicklung der Vollzeitpflege, Empfehlung für niedersächsische Jugendämter aus 2008“ orientiert.
    Sie soll als Grundlage und Orientierung für die Arbeit „vor Ort“ mit Pflegekindern, Pflegefamilien und Herkunftsfamilien dienen und richtet sich an die in diesem Arbeitsfeld tätigen Fachkräfte und Kooperationspartner.

    >>Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst (pdf-Datei)

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