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Einzugsermächtigung, Lastschriftverfahren, SEPA
Leistungsbeschreibung
Ab Februar 2014 wurde ein einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum „Single European Payments Area“ (SEPA) geschaffen. Im Zuge dieser Umstellung wurden die bisherigen Bankleitzahlen und Kontonummern in IBAN und BIC umgewandelt, die auch auf den Bankkontoauszügen abgedruckt sind.
Was ändert sich für die Bürger im Zahlungsverkehr mit der Stadtkasse Bad Kreuznach?
Die früher erteilten Einzugsermächtigungen bleiben auch für das neue SEPA-Verfahren gültig. Wer jetzt der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung, die jetzt Mandat heißt, neu erteilt, muss dazu unbedingt Kassenzeichen, IBAN und BIC sowie persönlichen Angaben zur Person, wie Name, Straße und Wohnort angeben.Der neue Vordruck im pdf-Format* kann hier online ausgefüllt, dann ausgedruckt und per Post an die Stadtkasse gesendet werden:
Mit der persönlichen Unterschrift ist diese Einzugsermächtigung der Stadtkasse Bad Kreuznach im Original vorzulegen. Mündliche, telefonische oder per E-Mail übermittelte Einzugsermächtigungen können nicht angenommen werden.
Auf Rechnungen an die Stadtverwaltung Bad Kreuznach müssen ebenfalls IBAN und BIC (bei Auslandskonten) angegeben sein.Weitere Informationen erhält der hier verfügbare Flyer im pdf-Format
>>Flyer-Was ist SEPA
* Zum Öffnen und Ausfüllen der pdf-Datei benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie kostenfrei >> auf der Webseite der Fa. Adobe herunterladen und auf Ihrem PC installieren können