Jugendgerichtshilfe

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr Kind mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist, wenn die Polizei ermittelt bzw. eine Strafanzeige vorliegt, können Sie sich an die Jugendgerichtshilfe beim Jugendamt wenden. Die Jugendgerichtshilfe hat die Aufgabe, schon vor einer möglichen Gerichtsverhandlung mit dem betroffenen jungen Menschen und seinen Eltern Kontakt aufzunehmen und sie zu beraten. Bei der Beratung soll auch herausgefunden werden, ob allgemeine Angebote der Jugendhilfe in der augenblicklichen Situation eine sinnvolle Unterstützung sein können oder ob besondere Angebote der Jugendgerichtshilfe (soziale Trainingskurse, Täter-Opfer-Ausgleich o.Ä.) in Frage kommen. Unter Umständen können solche Maßnahmen mit dazu beitragen, dass ein Strafverfahren eingestellt wird. Aufgabe der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren ist es, wesentliche Gesichtspunkte darzustellen. Dabei ist sie allerdings auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem betroffenen jungen Menschen und seinen Eltern angewiesen.

    Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes. Sie wird dort von sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.

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