Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem Sorgerechtsnachweis können Eltern das alleinige Sorgerecht für ihre Kinder nachweisen. Haben Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, eine gemeinsame Sorgeerklärung (Urkunde) abgegeben, wird dies im Sorgeregister des Geburtsjugendamtes erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn Eltern aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung die elterliche Sorge ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde. Das alleinige Sorgerecht kann durch eine sogenannte Negativbescheinigung aus dem Sorgeregister nachgewiesen werden. Diese bestätigt, dass im Sorgeregister keine Eintragungen vorliegen. Auskünfte aus dem Sorgeregister bzw. die erforderliche Bescheinigung erteilt das für den Wohnort des Kindes zuständige Jugendamt.

  • Verfahrensablauf

    Schriftliche Antragstellung durch die allein sorgeberechtigte Mutter.

  • Zuständige Stelle

    Landkreise, Kreisfreie Städte und große kreisanghörige Städte mit eigenem Jugendamt.

  • Voraussetzungen

    Eltern sind nicht miteinander verheiratet.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und –ort sowie den Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

    Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formlose Beantragung

  • Was sollte ich noch wissen?

    Ein Nachweis über die alleinige elterliche Sorgekann auch durch ein rechtskräftiges Urteil nachgewiesen werden.

  • Unterstützende Institutionen

    Jugendämter

  • Kurztext

    Mit dem Sorgerechtsnachweis können nicht miteinander verheiratete Eltern das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.


An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt, das für den Wohnort des Kindes zuständig ist. Dies gilt auch, wenn das Kind im Ausland geboren wurde.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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