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- Baustellenkompass
- Fahrbahnsanierung der Wilhelmstraße in Höhe des Europaplatzes
- Rückbau der Ampelanlage am Kreisel B 428 / Mainzer Straße
- Offene Kanalerneuerungen in mehreren Straßenabschnitten im Stadtgebiet
- Kanalerneuerung: Vollsperrung Kreuzung Berliner Straße / Rheingrafenstraße
- Die neuen Blumenbeete in der Mühlenstraße sind bereits bepflanzt
- Neuer Kanal für die Berliner Straße: Baubeginn am 27. Februar
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Sorgebescheinigung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungMit einer Sorgebescheinigung kann der/die nichtverheiratete Sorgeberechtigte nachweisen, dass er/sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung das alleinige elterliche Sorgerecht für das Kind hat.
Wenn das Kind außerhalb dieses Bereiches geboren wurde, fragt das örtliche Jugendamt beim Geburtsjugendamt an, ob dort eine Sorgeerklärung registriert wurde. Liegt keine Registrierung vor, stellt das örtliche Jugendamt die Negativbescheinigung aus.An wen muss ich mich wenden?- Kreisverwaltung (Jugendamt)
- Stadtverwaltung mit Jugendamt
Anträge / Formulare- Geburtsurkunde des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben ist
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad KreuznachGeburtsurkunde des Kindes
Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben istAnträge / Formulare