Sorgeerklärung

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  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Sorgeerklärung bei nichtverheirateten Eltern

    Eine nichtverheiratete Mutter hat nach der Geburt des Kindes die alleinige elterliche Sorge. Sie ist alleinige gesetzliche Vertreterin des Kindes.

    Nichtverheiratete Eltern können vor oder nach der Geburt ihres Kindes auf freiwilliger Basis die gemeinsame elterliche Sorge erklären.

    Die Sorgeerklärung muss, damit sie wirksam wird - kostenfrei - beim Jugendamt oder bei einem Notar, dann allerdings kostenpflichtig, beurkundet werden. Außer den Gebühren ergibt sich rechtlich kein Unterschied in der Wirkung der Beurkundung.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach



     

    An wen muss ich mich wenden?

    Jugendamt der

    • Kreisverwaltung
    • Stadtverwaltung mit Jugendamt
    Anträge / Formulare
    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass der Kindeseltern
    • Geburtsurkunde des Kindes
    • Vaterschaftsanerkennung, sofern der Vater beim Geburtseintrag des Kindes noch nicht beigeschrieben ist

     

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