Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.
    Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen. 
    Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

    Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach

    >> Schuldner- und Insolvenzberatung im Raum Bad Kreuznach

    >> Diakonisches Werk im Kirchenkreis An Nahe und Glan

    Bitte beachten Sie: Das Sozialamt der Stadtverwaltung Bad Kreuznach macht selbst keine Schuldner- und Insolvenzberatung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Empfehlenswert ist, wenn Sie nachfolgendes beachten:

    • Erstellen Sie eine möglichst vollständige Schuldenliste und schreiben Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans. So können Sie der Schuldnerberatungsstelle die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern.
    • Legen sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlich vorhandener Pfändungsbeschlüsse, Lohnbescheinigungen, Mahnungen und sonstiger Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen vor.
    • Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen das Fehlende besprochen und aufgearbeitet.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos.

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

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