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- Fahrbahnsanierung der Wilhelmstraße in Höhe des Europaplatzes
- Rückbau der Ampelanlage am Kreisel B 428 / Mainzer Straße
- Offene Kanalerneuerungen in mehreren Straßenabschnitten im Stadtgebiet
- Kanalerneuerung: Vollsperrung Kreuzung Berliner Straße / Rheingrafenstraße
- Die neuen Blumenbeete in der Mühlenstraße sind bereits bepflanzt
- Neuer Kanal für die Berliner Straße: Baubeginn am 27. Februar
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Melderegisterauskunft Erteilung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad KreuznachAbweichend zur landesweiten Regelung ist bei der Stadtverwaltung Bad Kreuznach keine Vorauszahlung nötig.
Zahlungsmöglichkeiten: Überweisung (Kontoverbindung wird mit der schriftlich erteilten Auskunft mitgeteilt); ScheckVerfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad KreuznachMeldegesetz Rheinland-Pfalz (MGRP)
Was sollte ich noch wissen?
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.