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- Baustellenkompass
- Fahrbahnsanierung der Wilhelmstraße in Höhe des Europaplatzes
- Rückbau der Ampelanlage am Kreisel B 428 / Mainzer Straße
- Offene Kanalerneuerungen in mehreren Straßenabschnitten im Stadtgebiet
- Kanalerneuerung: Vollsperrung Kreuzung Berliner Straße / Rheingrafenstraße
- Die neuen Blumenbeete in der Mühlenstraße sind bereits bepflanzt
- Neuer Kanal für die Berliner Straße: Baubeginn am 27. Februar
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Anmeldung Wohnsitz
Leistungsbeschreibung
Eine Anmeldung liegt vor, wenn Sie von außerhalb Bad Kreuznachs zuziehen. Anmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie Bad Kreuznach "nur" zum Nebenwohnsitz erklären.
In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich umgehend nach Wohnungswechsel an- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind zu beachten:- nicht möglich sind:
schriftliche An- oder Ummeldungen, An- oder Ummeldung bzw. Wohnungsstatuswechsel durch eine/n Vertreter/in mit Vollmacht - Führerscheine reichen als Ausweisdokument nicht aus
- Eine verspätete An-, Ummeldung bzw. ein verspäteter Wohnungsstatuswechsel kann von einer mündlichen Verwarnung über ein gestaffeltes Verwarngeld bis hin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren führen.
Zum Anmelden benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie anmelden möchten (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde - entfällt bei Zuzug aus Rheinland-Pfalz -). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen.
- Bei einem Zuzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung dort automatisch mit der Anmeldung.
- nicht möglich sind:
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokumente für alle Personen, die Sie anmelden möchten (bei Kindern nur sofern vorhanden, ansonsten deren Geburtsurkunde - entfällt bei Zuzug aus Rheinland-Pfalz -). Da in den deutschen Ausweisdokumenten die Adresse bzw. der Wohnort geändert wird, müssen Sie alle vorhandenen Ausweise mitbringen.
- Bei einem Zuzug innerhalb Deutschlands erfolgt die Abmeldung dort automatisch mit der Anmeldung.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)