- Politik und Verwaltung
- Politik (Stadtrat und Gremien)
- Stadtverwaltung
- Stadtteile, Städtepartnerschaften und Internationale Beziehungen
- Einrichtungen
- Standesamt
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Wahlen
- Statistik
- Haus der Stadtgeschichte und Stadtarchiv
- Archiv Pressemitteilungen
- Tourismus, Kultur, Sport
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Museum Schlosspark
- Museum für PuppentheaterKultur (PuK)
- Das PuK - Die museale Entdeckung für alle von 4 - 99
- Das aktuelle Veranstaltungsprogramm des PuK-Museums
- Kartenanfrage PuK
- Die Figuren aus dem Museum für PuppentheaterKultur stellten sich vor!
- Wissenswertes zur Puppentheatergeschichte Bad Kreuznachs
- Sammlungsbestände im Museum für PuppentheaterKultur
- Kindergeburtstag im PuK
- Museumspädagogische Angebote für Kinder im Museum für PuppentheaterKultur
- Förderverein PuK-Museum
- Vermietung im PuK
- Online-Shop Museum für PuppentheaterKultur
- Neuer Ausstellungsbereich im Museum für PuppentheaterKultur öffnet
- Museum Römerhalle
- Puricelli-Salon
- Online-Shop Schlossparkmuseum und Römerhalle
- Barrierefreie Museen
- Stadtbibliothek
- Kunst und Kultur
- Vereine & Ehrenamt
- Sport
- Gesundheit und Tourismus
- Stadtporträt
- Kino, lokale Medien
- Fastnacht
- KulturViertel Bad Kreuznach Museen und Kunst
- Familie, Bildung, Soziales
- Schulen
- Kindertagesstätten
- Kinder und Jugend
- Unterhaltsangelegenheiten, Elterngeld und Beurkundungen
- Soziale Dienste
- Pflegekinderdienst
- Spielplätze und Spielräume
- Jugendförderung
- JUGEND STÄRKEN im Quartier
- Netzwerkbüro - Kinderschutz - Frühe Hilfen
- 100 Jahre Jugendamt
- Archivdokumente digitalisiert und in einem Findbuch aufgelistet
- Kita Jungstraße in Bad Kreuznach gewinnt Apfelbaum von der SDW Rheinland-Pfalz
- Guter Teamgeist im Amt für Kinder und Jugend: „Unsere Stärke liegt im Miteinander“
- Archiv Jubiläums-Pressemeldungen
- Jugendamt ist Verwaltung...
- Jugendamt ist Politik...
- Jugendamt ist Gesellschaft...
- Geschichte Jugendamt
- Wir feiern...
- Erziehungs- und Familienberatungsstelle
- Integration
- Soziales
- Ehrenamtsbörse
- Seniorinnen und Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Kirchen
- Wirtschaft, Bauen, Wohnen
- Wirtschaftsförderung
- Stadtentwicklung und Umwelt
- Städtebauförderung
- Grundstücke, Bauen, Wohnen
- Baustellenkompass
- Leitungsarbeiten: Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung in der Dürerstraße
- Kanalarbeiten: B 48 Höhe Saline Theodorshalle stadteinwärts gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Kurzzeitkennzeichen beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
Betriebserlaubnis erteilt worden sein, -
für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
(Hauptuntersuchungsbericht) und -
es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
bestehen.
Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.-
es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
Verfahrensablauf
Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
-
Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
COC) oder - Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Spezielle Hinweise für - Stadt Bad Kreuznach- besondere Versicherungsdoppelkarte (fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach)
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,20
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig.
Rechtsgrundlage