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- Baustellenkompass
- Ab 25. November: B 48 in Höhe Weyersstraße wechselseitig halbseitig gesperrt
- Abgängige Stützwand: Sperrung Gehweg in Höhe des Spielplatzes „Casinogarten“
- Deckensanierungsarbeiten in der Gensinger Straße
- Kanalarbeiten ab 4. November in der Berliner Straße
- Bauarbeiten in der Naheweinstraße starten am Montag
- Sparkasse übernimmt Sanierungsarbeiten am Turm der Wilhelmskirche
- Bauarbeiten in der Salinenstraße/Ecke Schlossstraße
- Städtische Gesellschaften
- Märkte
- Ausschreibungen und Auftragsvergabe
Ummeldung Kfz bei Umzug innerhalb von Bad Kreuznach
Leistungsbeschreibung
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen, die für alle Vorgänge gelten:
- Bei Vorlage eines Reisepasses ist zum Wohnsitznachweis eine gebührenpflichtige Abfrage der Meldedaten durch die Kfz-Zulassungsstelle erforderlich.
- Die Zulassung auf Firmen macht die Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer Gewerbeanmeldung erforderlich.
- Bei Freiberuflern tritt an die Stelle der Gewerbeanmeldung der Mietvertrag über Geschäftsräume.
- Können Sie nicht persönlich bei der Zulassungsstelle vorbeikommen, so können Sie jemand anderen schriftlich bevollmächtigen. Die beauftragte Person muss also zusätzlich zu den jeweils genannten Unterlagen eine Vollmacht vorweisen und sich zur Person durch einen gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, melden Sie dieses selbst bei der Kfz.Zulassungsstelle ab. Erst wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß abgemeldet ist, endet für Sie die Steuer- und Versicherungspflicht. Wenn dies nicht mehr möglich ist, übersenden Sie der Kfz-Zulassungsstelle den Kaufvertrag.
Umzug (innerhalb des Zulassungsbezirks)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:- Kfz-Schein,
- gültiges Ausweisdokument.
Tipp: Wenn Sie den Wohnungswechsel beim Einwohnermeldeamt anzeigen, können Sie dort auch den Fahrzeugschein berichtigen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kfz-Schein
- gültiges Ausweisdokument