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Ausländische Führerscheine - Umtausch
Leistungsbeschreibung
Führerscheine aus EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und Lichtenstein sind in Deutschland unbefristet gültig, müssen also nicht mehr umgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Führerscheine, die ihre Fahrerlaubnis nicht länger als 2 Jahre besitzen bzw. bei Besitz der Fahrerlaubnisklassen C,C1,CE,C1E, D, D1, DE oder D1E.
Ein freiwilliger Umtausch kann natürlich auch vorgenommen werden. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
- Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Verwaltungsgebühr:
35,- Euro
Führerscheine aus anderen Staaten berechtigen für 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet. Um lückenlos Kraftfahrzeuge führen zu können, sollte die Umschreibung rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragt werden (Bearbeitungszeit ca. 8 Wochen!).
Eine Umschreibung ohne Prüfung ist für Führerscheine aus sog. Privilegiertenstaaten möglich, sofern seit der Einreise noch keine 3 Jahre verstrichen sind.
Darüber hinaus werden Führerscheine aus folgenden US-Bundesstaaten unter Ablegung einer theoretischen Prüfung umgeschrieben: Columbia, Connecticut, Idaho, Mississippi, Missouri, Nebraska, North Carolina, Oregon, Tennessee.
Eine Umschreibung unter Ablegung einer praktischen Prüfung erfolgt bei Taiwan.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
- Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
- Fahrschulantrag ?Umschreibung?, wenn eine Teilprüfung abgelegt werden muss
- Nur bei Umschreibung für über 50-jährige Lkw-FahrerInnen:
Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis - Nur bei Umschreibung von Busführerscheinen:
Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
Verwaltungsgebühr:
43,- Euro
Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
- Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
gesundheitliche Eignung: - Sehtest (für Pkw und Motorrad)
- allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei LKW)
- allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis (bei Bus)
- Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei Pkw und Motorrad) bzw. Kursbescheinigung "Erste Hilfe" (bei LKW und Bus)
- Fahrschulantrag "Umschreibung"
Verwaltungsgebühr:
43,- Euro
Privilegiertenstaaten
Andorra
Guernsey
Isle of Man
Japan
Jersey
Kroatien
Malta
Monaco
San Marina
Schweiz
Slowakische Republik
Slowenien
Südkorea
Ungarn
Sowie bestimmte US-Bundesstaaten:
Alabama
Arizona
Arkansas
Colorado
Delaware
Illinois
Kansas
Kentucky
Louisiana
Massachusetts
Michigan
New Mexico
Pennsylvania
South Carolina
South Dakota
Utah
Virginia
Wisconsin
Wyoming
bzw. kanadische Staaten
Alberta
New Brunswick
Newfoundland
Northwest Terretorries
Nova Scotia
Prince Edward Island
Quebec
SaskatchewanWelche Unterlagen werden benötigt?
freiwilliger Umtausch:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
- Ein Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Umschreibung unter Ablegung einer theoretischen oder praktischen Prüfung:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
- Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
- Fahrschulantrag ?Umschreibung?, wenn eine Teilprüfung abgelegt werden muss
- Nur bei Umschreibung für über 50-jährige Lkw-FahrerInnen:
Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis - Nur bei Umschreibung von Busführerscheinen:
Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
Umschreibung unter Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
- Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
- Original und Kopie des ausländischen Führerscheins
- Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers, eines deutschen Automobilclubs oder der ausländischen Vertretung (Konsulat, Botschaft) in Deutschland
gesundheitliche Eignung: - Sehtest (für Pkw und Motorrad)
- allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei LKW)
- allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis (bei Bus)
- Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei Pkw und Motorrad) bzw. Kursbescheinigung "Erste Hilfe" (bei LKW und Bus)
- Fahrschulantrag "Umschreibung"
Welche Gebühren fallen an?
freiwilliger Umtausch: Verwaltungsgebühr: 35,- Euro
Umschreibung unter Ablegung einer theoretischen / praktischen Prüfung:Verwaltungsgebühr: 43,- Euro
Umschreibung unter Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung: 43,- Euro