Führerschein - Zwangsumtausch für über 50-jährige

  • Leistungsbeschreibung

    Mit Einführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat sich das Klassenrecht geändert. Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Umtausch der alten Führerscheine.

    Führerschein
    Ausnahmen:
    Inhaber von Führerscheinen der Klassen 2 müssen vor Erreichen des 50. Lebensjahres ihre alten Führerscheine in einen Scheckkartenführerschein tauschen. Wer am 01.01.2000 das 50. Lebensjahr bereits vollendet hat, muss zur Erhaltung seines Lkw-Führerscheins bis spätestens 31.12.2000 tauschen (Übergabefrist). Das gleiche gilt für Inhaber des Führerscheins der Klasse 3, wenn weiterhin Züge mit Achsen über 12 t geführt werden sollen. Alle anderen Fahrzeuge der Klasse 3 unterliegen nicht dem Zwangsumtausch.

    Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache unter Vorlage folgender Unterlagen erforderlich:

    • Personalausweis
      Personalausweis
      oder
      Reisepass (mit Meldebestätigung)
      Reisepass

    • Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
    • Aktuelles Lichtbild
    • Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Führerscheinstelle, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Bad Kreuznach ausgestellt wurde (nicht älter als 3 Monate)
    • Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
      (Musterbescheinigung für die ärztliche Untersuchung bei der Führerscheinstelle erhältlich)
    • Bisheriger Führerschein

    Verwaltungsgebühr:
    43,- Euro


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
    • Bei Ausländerinnen/Ausländern zusätzlich Aufenthaltsgenehmigung
    • Aktuelles Lichtbild
    • Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Führerscheinstelle, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle Bad Kreuznach ausgestellt wurde (nicht älter als 3 Monate)
    • Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis
      (Musterbescheinigung für die ärztliche Untersuchung bei der Führerscheinstelle erhältlich)
    • Bisheriger Führerschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 43,- Euro

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